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„Neues Wohngeld“: Bewertung/Reform sind dringend notwendig.

TAGESORDNUNG ZUM FINANZGESETZ 5/14 UND 6/14

„Neues Wohngeld“: Sozial treffsicher gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform sind dringend notwendig.

HH-BF-RDSAnfang 2013 wurden das Wohngeld und der Mietbeitrag des Landes, zwei bisher getrennte Förderungen zugunsten von Mietern, zu einem einzigen Beitrag des Landes zusammen gelegt. Die zwei Unterstützungsformen wurden bis 2013 durch

  • das Wohnbauinstitut (WOBI) ausbezahlt, welches das „Wohngeld“ erlegte, während
  • der Sozialsprengel des Landes den sog. „Mietbeitrag“ zuwies.

Ab 1. Jänner 2013 wurden beide Beiträge zu einer einzigen neuen Leistung, dem „Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten“, unter Regie des Sozialsprengels, zusammen geführt. Das Wohngeld in der bisherigen Form ist hingegen ein Auslaufmodell, da es nur mehr für die Dauer laufender Mietverträge ausbezahlt wird.

Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Rationalisierung ausnimmt, hat bei näherer Betrachtung bedenkliche Folgen. Mit Einführung des „Neuen Wohngelds“ wurden auch die Kriterien drastisch verschärft, sodass sich nach einem Jahr die soziale Härte der Maßnahme deutlich zeigt: Die neuen Beiträge kommen nur mehr Menschen mit Einkommen nahe an oder unter der Armutsgrenze zugute, während Lohn- und Gehaltsempfänger mit bescheidenen Ersparnissen anders als bisher nicht mehr zum Zuge kommen. Landesrat Theiner hat dies in einer Beantwortung einer Freiheitlichen-Anfrage so umschrieben: Es wurde „darauf geachtet, dass vor allem einkommensschwache Personen oder Familien weiterhin eine angemessene Unterstützung erhalten, bei Einkommensstärkeren können sich natürlich, je nach Einkommen, Vermögen und Höhe der Miete, Unterschiede zum bisher oftmals als ‚großzügig’ zu bewertenden Wohngeld ergeben.“

Fazit: Die untere Mittelschicht der Südtiroler, die noch bis Ende 2012 auf das „Alte Wohngeld“ bauen konnte, fällt mit der neuen Regelung nun zunehmend „durch den Rost“ – mit gravierenden Auswirkungen.

Der Kern des Problems liegt darin, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug des „Neuen Wohngelds“ einschneidend nach unten verschoben wurden. Zur Gewährung des Mietbeitrags muss die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft oder der Einzelperson den sog. “Faktor Wirtschaftliche Lage“ (FWL) einhalten, der eine harte Obergrenze aufweist:

  • Eine Person darf eine Einkommensgrenze von 1.328,40 € im Monat nicht überschreiten, entsprechend einem Jahreseinkommen von 15.940 €;
  • Zwei Personen stoßen an eine monatliche Einkommensgrenze von 1.737,99 €, im Jahr 20.855 €;
  • Drei Personen dürfen monatlich maximal 2.258, 28 € im Monat (jährlich 27.099 €);
  • Vier Personen 2.723, 22 € in Monat (jährlich 32.678, 63) € erreichen.

Die konkreten Folgen dieser scharf gezogenen Grenzen sind klar: Ein Einkommen einer dreiköpfigen Familie mit 2300 €, bei dessen Erreichen der Mietbeitrag bereits entfällt, bedeutet für eine Familie mit drei Personen nach heutigem Stand keinesfalls ein Leben in Wohlstand, sondern in Bedürftigkeit. Bei einer Miete von geschätzten 600-800 € bleiben nur mehr 1700-1500 € für Lebensunterhalt, Kleidung, Bildung, Gesundheit, Mobilität und Freizeit, sodass knappes Haushalten erforderlich ist. Die Bildung von Rücklagen und Ersparnissen, etwa für Zusatzrenten oder das soeben verabschiedete Bausparen, bleibt unter solchen Bedingungen ein schöner Traum.

Unter die Schere dieser Einkommensgrenzen fallen vor allem Facharbeiter und mittlere Angestellte, die annähernd 1500 € verdienen und deren Frauen einem Teilzeiterwerb nachgehen. Sie alle finden sich rasch jenseits der scharf gezogenen Grenzen und fern jeder Möglichkeit, das „Neue Wohngeld“ zu beantragen.

Verschärfend kommt hinzu, dass neben dem Einkommen der Gesuchsteller auch das Vermögen in der EEVE erfasst und zur Berechnung des „Neuen Wohngelds“ heran gezogen wird. Bei der Bewertung des Vermögens wird Einzelpersonen ein Freibetrag von 10.000 € zugestanden, Familiengemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen 20.000 €. Die ersten 50.000 € über den Freibetrag hinaus werden zu 20% in Rechnung gestellt, das weitere, über dieser Schwelle liegende Vermögen. zu 50%. Für „unsere“, oben genannte Drei-Personen-Familie heisst dies:

Wenn sich die Familie 50.000 € erspart hat, die (schlecht verzinst) auf der Bank liegen, so kann sie hiervon 20.000 € als Freibetrag abziehen, sodass noch 30.000 € zur Vermögensbewertung heran gezogen werden. Davon sind 20% 6.000 €, die den jährlichen Einkommen hinzu geschlagen werden, also pro Monat 500 €. Dadurch werden Löhne und Gehälter für das „Neue Wohngeld“ noch höher bewertet und die Möglichkeit zur Erlangung eines Beitrags wird weiter geschmälert.

  • Damit wird deutlich: Der neue Beitrag für „Miete und Wohnnebenkosten“ kommt vor allem Geringverdienern mit kleinen Einkommen zugute, während Südtiroler ‚Normalverdiener’ kaum mehr zum Zuge kommen. Das Ziel der Landesregierung ist klar: Radikale Einsparungen beim Wohngeld (2011: 31,8 Mio. €) und beim Mietgeld (2011: 11,1 Mio. €), aber ausgerechnet in einer Phase, in der die Arbeitsplatzsicherheit bedroht ist und Reallöhne stagnieren. Damit wirkt das Versprechen der Landesregierung, eine ausgewogene Sozialpolitik anzustreben wenig glaubwürdig: Die ab Anfang 2014 zugesagte Erhöhung des Landeskindergeldes wird durch Einsparungen beim Wohngeld wieder gekürzt.

Notwendig ist daher, nach Abschluss des ersten Jahres der Anwendung, eine rasche und genaue Überprüfung der Auswirkungen des „Neuen Wohngelds“ und die Öffnung der Kriterien zugunsten der mittleren Einkommensbezieher.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • Die Auswirkungen des „Neuen Wohngelds“ nach über einem Jahr eingehend zu prüfen, die davon begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und die erzielten „Spareffekte“ offen zu legen.
  • Die Kriterien für das „Neue Wohngeld“ in der Weise neu zu definieren, dass mittlere Einkommensbezieher verstärkt zum Zuge kommen, ohne den finanziellen Rahmen der Förderung übermäßig auszuweiten.

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

Author: admin

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2 COMMENTS
  • Charlotte / 7. April 2014

    Solche Veränderungen sind mit der Zeit einfach notwendig, um sich den aktuellen Situationen der Menschen anzupassen, die darauf angewiesen sind.

  • Charlotte / 7. April 2014

    Solche Veränderungen sind mit der Zeit einfach notwendig, um sich den aktuellen Situationen der Menschen anzupassen, die darauf angewiesen sind.

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