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Klimahaus-Garantie. Für BauherrInnen!

MOZIONE – BESCHLUSSANTRAG

Klimahaus-Garantie. Für BauherrInnen!

CasaClimaDas Land Südtirol forciert seit geraumer Zeit die Energieeffizienz der Gebäude, unter anderem mit der Auflage, dass die Bewohnbarkeitserklärung nur ausgestellt werden kann, wenn die Gebäude den Jahresheizwärmebedarf der Kategorie B des Klimaausweises nicht überschreiten (Dekret des Landeshauptmanns vom 5. Februar 2011, Nr. 9, Art. 2).

Aus Umweltsicht auf ersten Blick durchaus sinnvoll, hört man zugleich immer wieder von HausbesitzerInnen, die Probleme mit ihren fertig gebauten Wohnungen oder Häusern mit Klimahaus-Zertifikat haben. Insbesondere die energetische Leistung oder aber Feuchtigkeitsschäden werden kritisch angemerkt.

Zugleich wachsen die Zweifel an der Funktionalität, der Nachhaltigkeit und der Unbedenklichkeit von Styropor, der am häufigsten verwendeten Dämmmaterialie in Südtirol (s. F. Knappe, „Recupero dei materiali di demolizione di CasaClima“, Landesagentur für Umwelt, 2013).

BauherrInnen brauchen daher qualifizierte Beratung seitens der ArchitektInnen. Sie müssen weiters mit fachgerechter Ausführung seitens der Baufirmen rechnen können. Die Klimahausagentur ihrerseits muss den BauherrInnen auch nach erfolgter Abnahme zur Seite stehen und die Haltbarkeit der Klimahaus-Standards im Laufe der Zeit monitorieren. Schließlich muss die Öffentlichkeit Gewissheit zur Unbedenklichkeit der Materialien haben.

Dies alles vorausgeschickt beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. Richtlinien festzulegen, nach denen ArchitektInnen und Baufirmen in Klimahausbauweise als qualifiziert gelten;
  2. ein Akkreditierungsverfahren für diese Berufskategorien zu entwickeln oder aber zumindest ein Register der als qualifiziert geltenden ArchitektInnen und Baufirmen anzulegen;
  3. Sanktionen für nicht sachgerecht durchgeführte Klimahausbauweise vorzusehen oder aber zumindest eine Beschwerdestelle mit öffentlich zugänglicher Plattform einzurichten, um Informationsumlauf unter den Interessierten zu ermöglichen;
  4. das Monitoring der Klimahäuser nicht auf Stichproben zu beschränken, sondern flächendeckend anzulegen;
  5. eine Unbedenklichkeitsprüfung zur Verwendung von Styropor und ähnlichen Dämmmaterialien durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
  6. Bevor diese Unbedenklichkeit nicht sichergestellt ist, wird die Verwendung von Styropor im Sinne des Vorsorgeprinzips (weil bereits in anderen Ländern wie z.B. US-Bundesstaaten Styropor als Dämmmaterial verboten wurde) zumindest an öffentlichen Gebäuden ausgesetzt. BauherrInnen privater Gebäude werden von der Klimahausagentur gezielt über Risiken informiert.

BZ, 21.01.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

 

 

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