HomeDeutschKindergartenwahl: Nach welchen Kriterien?

Kindergartenwahl: Nach welchen Kriterien?

Nachdem in den deutschen Kindergärten immer wieder die Anzahl von anderssprachigen Kindern beanstandet wird, wurde beschlossen, dass die Einschreibungen künftig zentralisiert vorgenommen werden soll. Man will damit eine gleichmäßigere Verteilung der Kinder verschiedener Sprachgruppen erwirken. Jedoch entstehen aus dieser Vorgangsweise neue Probleme.
Bei der Einschreibung in die Sprengel können die Eltern zum Beispiel zwar angeben, in welchen Kindergarten sie ihr Kind schicken möchten und auch eine Ausweichmöglichkeit angeben. Diese ist jedoch auf Einrichtungen derselben Sprachgruppe begrenzt.
Außerdem fragt man sich, wie die Einteilung vonstatten gehen wird. Die Fragen sind brisant, denn es handelt sich um ein wichtiges Autonomiethema und birgt Problematiken im Hinblick auf die Wahlfreiheit der Eltern, das Zusammenleben der Sprachgruppen und nicht zuletzt auch auf die Gleichheit der Rechte von Kindern.
Wir haben daher in einer Landtagsanfrage folgende Fragen an die Landesregierung gestellt:

  1. Wie erfolgt die Einteilung der Kinder in die einzelnen Kindergärten, im Spezifischen:
  • welchen Eltern wird vorrangig das Recht auf die erste Kindergartenwahl zugestanden?
  • nach welchen Kriterien wird entschieden, welches Kind in welchen Kindergarten kommt?
  • falls dies sprachliche Kriterien sind: wie wird auf Sprengelebene festgestellt, welches Kind welche Sprache spricht?
  • wo werden die Gespräche mit den Eltern stattfinden, in denen festgestellt wird, ob das Kind „genug Deutsch“  beherrscht? Im einzelnen Kindergarten oder auf Direktionsebene? Wer wird die Gespräche führen? Gibt es ein Protokoll? Was passiert, wenn Eltern das Gespräch verweigern?
  • wo wird die Liste jener Kinder erstellt, die den einzelnen Kindergärten zugewiesen werden? Wie wird den Eltern die Zuweisung mitgeteilt? Wird es Rekursmöglichkeit geben?
  • wie werden zwei- und mehrsprachige Kinder eingeordnet? Haben sie das gleiche Recht auf die erste Kindergartenwahl wie die einsprachigen („deutschen“) Kinder?
  1. Warum ist es nicht möglich, als Zweitwahl für jene Eltern, die dies wünschen, einen Kindergarten der anderen Sprache anzugeben?
  2. Wie wird insgesamt das Recht der Eltern auf freie Schul- und Kindergartenwahl gewährleistet?
  3. Wie wird außerdem der Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre gewährleistet?

BZ, 4.12. 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Author: admin

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