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Kindergärtnerinnen Gehör schenken

20160511_174726In den letzten Monaten und auch im Vorfeld der laufenden Landtagssitzung hatten wir auf die Belastung des pädagogischen Personals im Kindergarten hingewiesen und in mehreren Anfragen dazu beigetragen, das Ausmaß der Belastung zu erfassen.
Spätestens nach dem gestrigen Flashmob am Magnago-Platz wird die Stimme der Kindergärtnerinnen nicht zu überhören sein. Die Reaktion der Politik ist dringend notwendig, erste Bereitschaft hier Schritte zu setzen, wurde gestern vom Landesrat Achammer auch angekündigt.
Es gibt hierfür bereits in diesen Tagen Gelegenheit. Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Bildungsgesetzes mehrere Vorschläge vorgelegt.
In einem Beschlussantrag zum Gesetz fordern wir Landtag und Landesregierung auf,
1. In einer Landtagsanhörung die Vertretungen des Kindergartens, der Eltern und der Gewerkschaften anzuhören.
2. Neben Sofortmaßnahmen für das neue Kindergartenjahr im Haushaltsjahr 2017 das Stellenkontingent in den Kindergärten aufzustocken und zwar in einem Maß, das auch tatsächlich Entlastung schafft.
3. Mit der Verhandlung des Bereichsvertrages für das Kindergartenpersonal unverzüglich zu beginnen.
Außerdem bietet das Bildungsgesetz selbst Andockmögllichkeiten für Verbesserungen am Kindergarten, da darin das Landesgesetz 5/2008 abgeändert wird.
Wir schlagen hierzu zwei weitere Änderungen vor und zwar einmal die Reduzierung der Gruppengrößen von 25 auf 20:
„4. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 wird im Absatz 1 die Zahl 25 durch die Zahl 20 ersetzt.“
Begründung: Durch die derzeitige Größe der Kindergartenabteilungen mit maximal 25 Kindern wird die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals immer wieder überschritten. Wir schlagen die Reduzierung auf max. 20 Kinder vor.
Und in einem weiteren Änderungsantrag die Klarstellung, dass es sich bei der personellen Ausstattung der Kindergartengruppen mit 2 Personen um Vollzeitäquivalente handeln muss:
„4-bis. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 werden im Absatz 5 die Worte „eine Kindergärtnerin oder ein Kindergärtner und eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter“ durch die Worte „die Vollzeitäquivalente einer Kindergärtnerin oder eines Kindergärtners und einer pädagogischen Mitarbeiterin oder eines pädagogischen Mitarbeiters“ ersetzt.
Begründung: Derzeit wird dieser Passus so ausgelegt, dass die Stelle der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin auch als Teilzeitstelle verstanden werden kann, die nicht durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Damit steigt aber die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals. Wir schlagen daher vor, die Stelle klar als Vollzeitäquivalent zu definieren.
Dies ist notwendig, weil bisher die Stellen auch als Teilzeitstellen ausgelegt wurden. Damit steigerte sich die Belastung des Kindergartenpersonals um ein Weiteres.
Im Sinne des Protestes des Kindergartenpersonals hoffen wir auf die Annahme der Vorschläge durch die Mehrheit des Landtages.
Es wäre ein deutliches Signal, dass das Warnsingen der Kindergärtnerinnen mit dem Refrain „Es reicht uns jetzt“ im Landtag gehört wurde.
Bozen, 12. Mai 2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

Author: admin

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