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It's rainin' again.

FlashMobVerbesserungsvorschläge für das Kindergartenpersonal.
Gestern standen die Kindergärtnerinnen ein weiteres Mal im Regen vor dem Landtag. Sie protestierten noch einmal gegen die gestiegene Belastung und wiesen auf die Bedeutung des Kindergartens in der Bildungsarbeit und auf ihre eigene Arbeitsleistung hin.
Der Protest der Kindergärtnerinnen, auf den es nun auch einige Reaktionen seitens der Landesregierung gibt, stützt sich unter anderem auch auf das Bildungsgesetz, das heute im Landtag behandelt wird. An ihm hat die grüne Fraktion einige Ansatzpunkte ausfindig gemacht und das Thema des Kindergartens dadurch in die Debatte des Bildungsomnibusgesetzes eingebaut.
Vorher hatten wir in mehreren Landtagsanfragen die Datenlage erhoben und auf das überaus beeindruckende Arbeitspensum aufmerksam gemacht. Die Belastungsgrenze ist erreicht.
Die Vorschläge, die unsere Fraktion heute vorlegt, setzen an grundlegenden Punkten an. Sie werden auch in Zukunft beachtet werden müssen, wenn man nicht mit kleinen Schadensbegrenzungsaktionen einem jahrelang aufgeschobenen Problem beikommen will.
Wir haben zwei Gesetzesänderungen vorbereitet. Sie betreffen:

  1. Die personelle Ausstattung der Gruppen. Das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5 besagt, dass jede Kindergartengruppe „eine Kindergärtnerin oder ein Kindergärtner und eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter“ aufweisen muss. Derzeit wird dieser Passus so ausgelegt, dass die Stelle der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin auch als Teilzeitstelle verstanden werden kann, die nicht durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Das ist eine gravierende Missinterpretation des Gesetzes, die einen großen Anteil an der derzeitigen Belastungssituation hat. Oft befindet sich nur eine einzige Person in der Gruppe mit mehreren Kindern. Das wirft große Probleme auch rechtlicher Natur, etwa in Haftungsfragen auf. Die 2 Stellen müssen daher klar als Vollzeitäquivalente definiert werden.
  2. Die Gruppengröße: Sie soll von 25 auf 20 herabgesetzt werden. Durch die derzeitige Größe der Kindergartenabteilungen mit maximal 25 Kindern wird die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals immer wieder überschritten. Dafür muss in Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 die Gruppengröße 25 durch die Maximalgröße 20 ersetzt werden.

Zusätzlich haben wir eine Tagesordnung (Beschlussantrag zum Gesetz) vorgelegt.
Darin werden der Landtag und die Landesregierung mit folgenden Maßnahmen beauftragt:

  1. In einer Landtagsanhörung die Vertretungen des Kindergartens, der Eltern und der Gewerkschaften anzuhören.
  2. Neben Sofortmaßnahmen für das neue Kindergartenjahr im Haushaltsjahr 2017 das Stellenkontingent in den Kindergärten aufzustocken und zwar in einem Maß, das auch tatsächlich Entlastung schafft.
  3. Mit der Verhandlung des Bereichsvertrages für das Kindergartenpersonal unverzüglich zu beginnen.

Mit den Kindergärtnerinnen, die gestern zum zweiten Mal innerhalb eines Monats ihre Stimme erhoben haben, finden wir: So kann es nicht weitergehen. Diese Schlüsselstelle im Bildungsbereich bedarf einer personellen Aufwertung, die Hand in Hand geht mit der großen Innovationsleistung, die in den Kindergärten in den letzten Jahren erbracht wurde. Wir sprechen dem Kindergartenpersonal unsere Solidarität aus und fordern die Landesregierung auf, den Forderungen der Kindergärtnerinnen nach einer generellen Neuregelung in Stellensituation, Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Angleichung an die GrundschullehrerInnen und Bezahlung, nachzukommen.
09.06.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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