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Grüne Forderungen für Menschen mit Behinderungen

Grüne fordern für Menschen mit Behinderungen Arbeit, Grundsicherung, Inklusion in öffentlichen und privaten Schulen und barrierefreie Züge
inklusionVorschläge der Grünen zum neuen Gesetz über die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Diese Woche wird im Landtag das neue Gesetz über die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landtag behandelt. Die Grünen haben bereits im Gesetzgebungsausschuss signifikante Verbesserungen am Gesetzestext erreicht. Um Menschen mit Behinderungen noch mehr Inklusion und Gleichberechtigung zu garantieren, haben sie weitere Änderungen für die Landtagsdebatte vorbereitet:

  1. Eine „richtige” Arbeit: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf einen ganz normalen Arbeitsplatz. Heute gibt es immer noch zu viele Personen, die – obwohl sie in der Lage wären, einer regulären Arbeit nachzugehen – ein Arbeitsleben lang in den sogenannten Werkstätten beschäftigt bleiben. Die Anstellung in der Werkstatt führt jedoch weder zu einer würdigen Entlohnung noch zur Einzahlung von Rentenbeiträgen. Daher schlagen die Grünen vor, Anreize für die Unternehmen zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen einzustellen. Den Unternehmen sollen Beiträge für eventuelle verminderte Leistungsfähigkeit und für betriebsinterne TutorInnen zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Grundsicherung für die Menschen, die in den Werkstätten arbeiten: Heutzutage ist ein Taschengeld von 180 Euro monatlich vorgesehen. Die Grünen schlagen vor, den Menschen mit Behinderungen ein Mindestgehalt zu sichern, das dem „Lebensminimum“ im Land entspricht und pro Person circa 600 Euro im Monat beträgt.
  3. Inklusion in der Schule – öffentlich wie privat: Jede Schule muss eine inkludierende Schullaufbahn für alle SchülerInnen ermöglichen. Die jetzige Situation ist vor allem in vielen gleichgestellten und anerkannten Privatschulen nicht zufriedenstellend, da dort in Wirklichkeit oft den Menschen mit Behinderungen von der Einschreibung abgeraten wird. Eine gleichgestellte Schule, die öffentliche Mittel erhält, muss den Menschen mit Behinderungen ebenso offen stehen wie die öffentlichen Schulen.
  4. Mobilität – auch Züge müssen barrierefrei sein: Die Bewegungsfreiheit ist ein fundamentales Recht, aber für viele Menschen mit Behinderungen stellt sie eine große Herausforderung dar. Öffentliche Verkehrsmittel müssen mit allen möglichen zur Verfügung stehenden Techniken ausgestattet werden. Eine unüberwindbare Barriere ist die Brenner-Eisenbahnstrecke. Der Zugang zu Bahnhöfen und Zügen muss gewährleistet werden. Dies muss im Dienstvertrag zwischen Land und Trenitalia festgelegt werden. Absoluten Vorrang hat der Bahnhof von Franzensfeste, der nicht einmal mit einem Fahrstuhl zum Erreichen der Bahnsteige ausgestattet ist.

Die Vorschläge der Grünen Fraktion sind im Minderheitenbericht des Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Mitglied des 4. Gesetzgebungsausschusses, genauer erläutert. Sie werden mittels zahlreicher Abänderungsanträge und zweier Tagesordnungen in die Landtagsdebatte eingebracht.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 01.07.2015

Minderheitenbericht vom LAbg. Riccardo Dello Sbarba
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Author: admin

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