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Gesetz über die Öffentliche Mobilität

Artikel über Flughafen und Fluggesellschaften müssen gestrichen werden

Flughafen 3
Jetzt darf keine Entscheidung vorgezogen werden, über die im Frühjahr 2016 eine Volksbefragung stattfindet!
Am morgigen Donnerstag, den 15. Oktober, wird der 4. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags das neue Gesetz über die “Öffentliche Mobilität” diskutieren. In diesem Gesetz befasst sich der ganze Abschnitt 9 in seinen zwei Artikeln, Artikel 41 und 42, mit der „Luftfahrttätigkeit“. Auch zwei weitere Artikel, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 1, beschäftigen sich mit Aspekten, die den Luftverkehr betreffen.
Zusammengefasst sehen die genannten Artikel folgendes vor:

  1. Der Flughafen wird von der zuständigen öffentlichen Landesgesellschaft geführt. Diese wird für ihre Dienste vom Land Südtirol finanziert. 2. Das Land überträgt an Fluggesellschaften die Aufgabe, Linienflüge vom Flughafen Bozen aus zu garantieren. Die Unternehmen erhalten dafür öffentliche Beiträge.

Es ist offensichtlich, dass nach der Verabschiedung dieser Artikel die grundsätzlichen Fragen über den Flughafen bereits entschieden sind.
Die Grünen sind im 4. Gesetzgebungsausschuss durch Riccardo Dello Sbarba vertreten, der die vollständige Streichung dieser Artikel vorschlagen wird.Riccardo Dello Sbarba
Landeshauptmann Kompatscher hat für das Frühjahr 2016 eine Volksbefragung angekündigt. Es soll über ein Gesetz abgestimmt werden, das die komplette Thematik des Flughafens umfasst. Daher ist nicht ersichtlich, warum ein Großteil der Entscheidungen bereits in einem Gesetz zur „Öffentlichen Mobilität“ vorweggenommen werden müssen.
Die Grünen fordern die Landesregierung zu Transparenz auf: die Volksbefragung 2016 ergibt nur Sinn, wenn sie die gesamte Bandbreite des Flughafens umfasst. Dies ist jedoch unmöglich, wenn andere Landesgesetze existieren, die wichtige Bestandteile des gleichen Themas behandeln.
Die Streichung der Flughafen-Artikel aus dem Gesetz über die Öffentliche Mobilität ist auch eine Frage des Respekts. So wie Landeshauptmann Kompatscher die Umweltorganisationen dazu auffordert, mit ihrem Urteil abzuwarten, bis das Gesetz über den Flugverkehr offiziell vorgestellt wird, so fordern wir von Kompatscher, dem Landtag keine vorgezogenen Entscheidungen über den Flughafen aufzuzwingen, und das Gesetz über Züge und Busse nicht dafür zu missbrauchen.
BZ, 14.10.2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Author: admin

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4 COMMENTS
  • Hermann R. / 14. Oktober 2015

    Hallo!
    Ganz neutral: Die Pressemitteilung bzgl. der geplanten Landebahnverlängerung sind „vielsagend“:
    Für „irgendeine“ Flugzeuggröße muss die Landebahnverlängerung (die eigentlich eine Startbahnverlängerung ist) ja sein.
    Man gräbt die Pressemitteilungen durch und findet einmal 90 Passagiere, dann 100 und einmal 120.
    „Nix genaues weiss man nicht „- wie der Bayer sagt. Aber dafür werden 5 Mio hingelegt- als LB-Verlängerung.
    Die Instandhaltungskosten während dieser Zeit sind hier nicht gerechnet.
    Weiter geht es mit der Länge der Verlängerung:
    Die „Dolomiten“ schreiben am 19.8.2015: ….wird laut Entwurf die Landepiste um 240 Meter auf 1.432 Meter verlängert, damit Flugzeuge mit mindestens 100 Passagieren landen können (Hier waren es noch 100 Pax).
    Die elementare Mathematik sagt: 1432 Minus 240 = 1192m. Richtig, oder?
    Komisch: die jetzige LB ist aber nicht 1192, sondern 1292 m lang.
    Ein Schreibfehler, der ca 2 Millionen kosten würde. Kann ja mal passieren, oder?
    Besonders bei so einem sensiblen Thema (240m sind 5 Mio).
    Was ich damit sagen will:
    Die Medien informieren mit Zahlenwirrwarr. Weshalb – lasse ich dahingestellt.
    Weiterhin ist bis Dato unklar, für welche Größe Flugzeug und für welches Flugzeugmuster
    die Verlängerung gedacht ist. Jumbo? A320? Keine Zahl – „Nur nicht festlegen“ scheint die Devise.
    Und Entscheidungen auf dieser Datenbasis – aha…

  • Hermann R. / 14. Oktober 2015

    Hallo!
    Ganz neutral: Die Pressemitteilung bzgl. der geplanten Landebahnverlängerung sind „vielsagend“:
    Für „irgendeine“ Flugzeuggröße muss die Landebahnverlängerung (die eigentlich eine Startbahnverlängerung ist) ja sein.
    Man gräbt die Pressemitteilungen durch und findet einmal 90 Passagiere, dann 100 und einmal 120.
    „Nix genaues weiss man nicht „- wie der Bayer sagt. Aber dafür werden 5 Mio hingelegt- als LB-Verlängerung.
    Die Instandhaltungskosten während dieser Zeit sind hier nicht gerechnet.
    Weiter geht es mit der Länge der Verlängerung:
    Die „Dolomiten“ schreiben am 19.8.2015: ….wird laut Entwurf die Landepiste um 240 Meter auf 1.432 Meter verlängert, damit Flugzeuge mit mindestens 100 Passagieren landen können (Hier waren es noch 100 Pax).
    Die elementare Mathematik sagt: 1432 Minus 240 = 1192m. Richtig, oder?
    Komisch: die jetzige LB ist aber nicht 1192, sondern 1292 m lang.
    Ein Schreibfehler, der ca 2 Millionen kosten würde. Kann ja mal passieren, oder?
    Besonders bei so einem sensiblen Thema (240m sind 5 Mio).
    Was ich damit sagen will:
    Die Medien informieren mit Zahlenwirrwarr. Weshalb – lasse ich dahingestellt.
    Weiterhin ist bis Dato unklar, für welche Größe Flugzeug und für welches Flugzeugmuster
    die Verlängerung gedacht ist. Jumbo? A320? Keine Zahl – „Nur nicht festlegen“ scheint die Devise.
    Und Entscheidungen auf dieser Datenbasis – aha…

  • Roman Zanon / 15. Oktober 2015

    „Öffentliche Mobilität“ darf nicht mit „öffentlicher Nahverkehr“ verwechselt werden.
    Flugverkehr hat nirgendwo etwas mit „Öffis“ zu tun und deshalb sollten die Kosten eines Flugplatzes nie (auch nicht vom Landeshauptmann) verglichen werden mit unseren Investitionen/Betriebskosten unseres Südtiroler Nahverkehrssystems.
    Wir haben nämlich unter anderem soviel in unser Nahverkehrssystem investiert, damit Bozen nicht im Verkehr erstickt.
    Eine direkte und indirekte Förderung der Flugtickets wirft die Frage auf, warum dann nicht auch Bahnfahrten zB nach Rom oder München gefördert werden.
    Das Ergebnis der Volksbefragung von 2009 kennen wir; der HGV mit seiner Umfrage ohne Bekanntgabe der Fragestellung und des Ergebnisses trägt nur zur Verwirrung bei …… kann mir nicht vorstellen, dass die Meinung der Bevölkerung in wenigen Jahren mit kaum neuen Argumenten sich stark verändert hat.
    R. Zanon

  • Roman Zanon / 15. Oktober 2015

    „Öffentliche Mobilität“ darf nicht mit „öffentlicher Nahverkehr“ verwechselt werden.
    Flugverkehr hat nirgendwo etwas mit „Öffis“ zu tun und deshalb sollten die Kosten eines Flugplatzes nie (auch nicht vom Landeshauptmann) verglichen werden mit unseren Investitionen/Betriebskosten unseres Südtiroler Nahverkehrssystems.
    Wir haben nämlich unter anderem soviel in unser Nahverkehrssystem investiert, damit Bozen nicht im Verkehr erstickt.
    Eine direkte und indirekte Förderung der Flugtickets wirft die Frage auf, warum dann nicht auch Bahnfahrten zB nach Rom oder München gefördert werden.
    Das Ergebnis der Volksbefragung von 2009 kennen wir; der HGV mit seiner Umfrage ohne Bekanntgabe der Fragestellung und des Ergebnisses trägt nur zur Verwirrung bei …… kann mir nicht vorstellen, dass die Meinung der Bevölkerung in wenigen Jahren mit kaum neuen Argumenten sich stark verändert hat.
    R. Zanon

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