HomeDeutschEnde einer urbanistischen Anomalie: Das Thermenareal geht wieder an die Gemeinde Meran

Ende einer urbanistischen Anomalie: Das Thermenareal geht wieder an die Gemeinde Meran

Der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion wurde einstimmig genehmigt. Die Zustimmung des Landtages sollte nun zügig erfolgen.

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Von Imalipusram – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14771436


Das gab es noch nie in der Geschichte des Landtags: Ein von der Opposition eingebrachter Gesetzesentwurf zur Urbanistik wird auch von der Mehrheit genehmigt. Heute war dies der Fall im 2. Gesetzgebungsausschuss, der den Gesetzentwurf Nr. 66/15 „Thermenhotel Meran“ der Grünen Fraktion einstimmig verabschiedete.
Riccardo Dello Sbarba, der Einbringer des Gesetzentwurfs, hat erläutert, das der Gesetzestext die Abschaffung des Artikels 128-bis des Urbanistikgesetzes vorsieht. Dieser Artikel weist das Areal der Therme Meran als „Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen“ aus. Dementsprechend unterliegt es der ausschließlichen Zuständigkeit des Landes.
Der Artikel 128-bis ist das Relikt eines unglücklichen Plans des Landes. Vor über 10 Jahren entschied man sich, als Land ein Hotel zu bauen und zu betreiben – das Thermenhotel. Das Resultat war vor allem eine enorme Verschwendung öffentlicher Gelder.
Mit dem Übergang des Hotels an Private wurde diese unrühmliche Geschichte mühsam bereinigt. Noch aber war eine Sache in Ordnung zu bringen: das Gebiet der Gemeinde zurückzugeben. Denn diese hat für das Areal die Umwidmung in eine „Zone für touristische Einrichtungen“ geplant. Vorgesehen und politisch gewollt ist dieser Schritt von der zuständigen Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Paul Rösch.
Die Abschaffung des Artikels 128-bis und somit der Übergang der Zuständigkeit an die Gemeinde ist Voraussetzung für den Abschluss der Umwidmung des Areals. Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat diesen Schritt heute getan, indem er das Gesetz der Grünen Fraktion angenommen hat.
Als nächstes wird das Gesetz 66/15 im Landtag behandelt. Wir erhoffen uns, dass der Gesetzesentwurf, der nur einen Artikel umfasst, vorgezogen und bald behandelt wird, damit das Gesetz noch vor dem Sommer in Kraft treten kann.
Bozen, 27.04.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Gesetzesentwurf 66/15 und Bericht des Einbringers

Author: admin

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