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Die Zeit drängt: Einspruch Österreichs gegen „Alemagna“ dringend erwünscht

ProtocolloTrasportiDie Zeit drängt: Einspruch Österreichs gegen „Alemagna“ und das ausgehöhlte Verkehrsprotokoll dringend erwünscht.

Vor bald 15 Monaten, am 9. November 2012, hat Italien endlich das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert. Dabei wurde allerdings das für Südtirol grundlegende Verkehrsprotokoll durch eine „Interpretationsnote“ so sehr aufgeweicht, dass ein etwaiger Weiterbau der „Alemagna“ sehr wohl möglich ist. Es ist dringend erforderlich, dass LH Kompatscher gemeinsam mit Österreich versucht, diese „Interpretation“ zu Fall zu bringen. Bis zum 6. Februar 2014 ist noch Zeit zum Einspruch, der aktuelle Wien-Besuch wäre ideal zur Abstimmung der Interessen von Südtirol und Österreich.

Zur Erinnerung: Am 9. November 2012 erließ der italienische Staatspräsident nach Genehmigung von Abgeordnetenkammer und Senat das Gesetz zur Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Italien hat allerdings zwei wesentliche Artikel (11 und 14) des Protokolls mit einer sehr problematischen Interpretationsnote versehen, wie aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich hervor geht.

Das im Artikel 11 vorgesehene Verbot des Baus neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden verkehr wurde dahingehend „interpretiert“, dass „das im Artikel 11 vorgesehene Verbot nicht die Möglichkeit präjudiziert, auf italienischem Staatsgebiet Straßenbauprojekte für Fernverbindungen, einschließlich der für den Ausbau des Warenverkehrs mit den Ländern nördlich der Alpen erforderlichen Infrastrukturen zu verwirklichen“.

Dies heißt im Klartext nichts anderes, dass der Weiterbau der „Alemagna“ von Cadore über das Pustertal bis an die Staatsgrenze möglich ist, eine Perspektive, die in Südtirol und in Tirol scharf abgelehnt wird. Umso wichtiger ist ein Einspruch der Republik Österreich gegen den italienischen Zusatz zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention, der noch bis zum 6. Februar 2014 möglich ist. Darauf hat die frühere L.Abg. der Grünen, Cristina Kury, bereits vor einem Jahr hingewiesen, jüngste Medienberichte haben den Einspruchstermin bestätigt.

Außenminister Kurz und Landwirtschaftsminister Rupprechter wurden durch den Tiroler Nationalratsabgeordneten Georg Willi bereits zur Intervention aufgefordert, nun sollte der gerade in Wien weilende Landeshauptmann Kompatscher in Wien mit seinem Tiroler Amtskollegen die Interessen beider Länder eindringlich einmahnen.

Ergeht bis zum 6. Februar 2014 kein offizieller Einspruch der österreichischen Bundesregierung, wird der Weiterbau der „Alemagna“ – Alpenkonvention hin oder her – vom Cadore über das Pustertal bis an die Staatsgrenze ermöglicht. Südtirol hat in der Person von LH Kompatscher jetzt Gelegenheit, die Schutzfunktion Österreichs in einer wichtigen Frage zu beanspruchen. Die Einspruchsfrist darf nicht durch falsche Rücksichten versäumt werden.

Hans Heiss

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Bolzano, 27. 1. 2014

 

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