HomeDeutsch„Der Regierungskommissar hat’s nicht gesehen“

„Der Regierungskommissar hat’s nicht gesehen“

Statt Klage zu führen , sollte sich die politische Mehrheit eher an die eigene Nase fassen.
Streitende KinderDas Regionalgesetz zu den Gemeindewahlen, soviel scheint sicher, birgt in der Frage der BM-Kandidatur eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung.
Wer aber trägt Schuld an dem Schlamassel? Nun möchte man meinen, dass jene, die in unserem Land und in der Region die Gesetze maßgebend verantworten, nämlich die politische Mehrheit, auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie es mit dem Verbarrikadieren und Errichten von Sperrklauseln gar zu bunt getrieben haben.
Die SVP hätte dafür einstehen können, dass sie 1994 den entsprechenden Passus ins Wahlgesetz eingefügt oder diesem zumindest zugestimmt hat, war sie damals doch wohl in der Mehrheit. Auch mag sie sich Gedanken darüber gemacht haben. Stattdessen erklärt Kronjurist Karl Zeller, dass ja der Regierungskommissar seinerzeit anlässlich der Vidimierung des Gesetzes gar nicht protestiert habe. Damit ist definitiv geklärt, wer die Schuld am Schlamassel trägt – der Staatsvertreter, der in seiner Aufpasserfunktion versagt habe. Die Dienste des ansonsten oft genug kritisierten „Wachhunds“ aus Rom waren in diesem Fall also wohl gefragt.
Keine reife Leistung – Kolleginnen und Kollegen der Regierungsmehrheit! Es wäre Euch gut angestanden, in diesem Fall zur eigenen Verantwortung und zu den eigenen Absichten zu stehen, um diese auch historisch einzuordnen. Stattdessen erleben wir, gerade von jenen, die seit jeher die Entscheidungen treffen, statt einer Verantwortungsposition die Haltung eines Kindes am Schulhof, das etwas ausgefressen hat und auf die Frage der Lehrerin, wer es denn gewesen sei, nur weinerlich zu sagen weiß: „Der andere war’s!“
6. März 2015
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

TAGS:
Brief aus dem Landta
Der 90. Geburtstag v
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN