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Das Führungsgesetz kommt in den Landtag

Eine goldene Pyramide mit tönernem Fundament


Nach der Diskussion im Gesetzgebungsausschuss wird das Führungskräftegesetz diese Woche, ab Donnerstag, den 29. Juni, im Landtag behandelt. Unsere anfänglichen Bedenken haben sich bestätigt: Der Ansatz, der die Stärkung der Pyramidenspitze (des Managements) zugunsten der unteren öffentlichen Verwaltungsebenen (den ausführenden Ebenen) vorsah, hat sich durchgesetzt. Von der oft versprochenen Demokratisierung und Transparenz ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen.

Die Grüne Fraktion hat einen Minderheitenbericht verfasst, den wir Interessierten hier als Lesevorschlag zum Gesetzentwurf kurz zusammengefasst haben.
Der erste Abschnitt des Entwurfs regelt die Zulagen für Führungsaufträge. Momentan kosten die 23 Spitzenpositionen über 2 Millionen Euro im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienen jeweils zwischen 77.000 und 142.000 Euro jährlich. Dazu kommen der Generaldirektor (128.700 Euro) und der Generalsekretär (158.000 Euro). Anstatt die untere, ausführende Ebene (AmtsdirektorInnen, die auf Grundlage eines Wettbewerbs ausgewählt werden) zu stärken, geht der vorliegende Gesetzentwurf sogar soweit, die Gehaltsobergrenze für RessortdirektorInnen auf 240.000 Euro zu schrauben. Wir finden, dass eine fähige Landesrätin oder ein fähiger Landesrat imstande sein müsste, mit den ihm oder ihr zugeteilten Abteilungen direkt zu kommunizieren. Die Schwächung der unteren Ebene und die Überbewertung der Führungsebene kristallisieren sich als Grundpfeiler dieses Gesetzes heraus.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen wesentliche TrägerInnen des Managements des Landes. Wir haben zu diesen Punkten verschiedene Abänderungsanträge vorgelegt. Unser Vorschlag, die Gehaltsobergrenze für die Ressortdirektion auf 160.000 € zu begrenzen, wurde im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. Wir werden sie in der Landtagsdebatte wieder zur Abstimmung stellen.
Im zweiten Abschnitt geht es um das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung. Hieß es früher noch „politische Führung“, so wird dies künftig in eine „strategische Planung“ umgedeutet. Was wie eine rein sprachliche Korrektur aussieht, bedeutet in Wirklichkeit eine Vermischung der Ebenen. Die politische Ebene sollte sich auf ihre Aufgabe der politischen Führung besinnen und die Umsetzung samt der strategischen Planung der Landesverwaltung überlassen. Unserer
Meinung nach ist es richtig, dass die/der Generaldirektor/in vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau bestellt wird, ihr/sein Mandat sollte jedoch nicht an jenes des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau geknüpft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die politische Führung bei ihrer Kernaufgabe bleibt, ohne sich in die strategische Planung einzumischen. Die Amtszeit der Generaldirektorin/des Generaldirektors sollte nicht an den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau gebunden sein, sondern die Anstellung sollte befristet sein (5 Jahre), um mehr Unabhängigkeit zu garantieren.
Die Abschnitte drei bis fünf betreffen den Anwendungsbereich, die Rechtswirkungen, Aufhebungen, Finanzbestimmungen und das Inkrafttreten. Bei dieser Gelegenheit hätte sich angeboten, eine alte Ad-Personam-Bestimmung aufzuheben, die – klassisches Erbe der Ära Durnwalder – vorsieht, dass der Kabinettschef des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau in das Führungskräfteverzeichnis aufgenommen wird.
Unser Abänderungsantrag, um dieses Relikt alter Zeiten zu streichen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir werden ihn im Landtag nochmals vorlegen.
Letztlich hat innerhalb der Landesverwaltung den Kürzeren gezogen, wer den unteren Teil der Pyramide (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) stärken wollte. Von der versprochenen Demokratisierungs- und Transparenzoffensive ist bis auf weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die nach wie vor auf dem Spiel steht.
Bozen, 26.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Minderheitenbericht:
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