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Causa Smarthotel Saslong

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Vor Anklageerhebung ob anhaltender Bauvergehen: Ist Ezio Prinoth, Besitzer des skandalträchtigen Hotels „Saslong“, als Präsident des Tourismusvereins St. Christina noch länger tragbar?

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Die Staatsanwaltschaft Bozen hat in Sachen des Hotel „Saslong“ in St. Christina die Vorerhebungen abgeschlossen und hat schwer wiegende Verdachtsmomente gegen den früheren Bürgermeister von St. Christina, Eugen Hofer und Hotelbesitzer Ezio Prinoth, zugleich Präsident des Tourismusvereins erhoben: Die genehmigte Kubatur sei um über 1000 qm überschritten, desgleichen sechs Zimmer als Gästeunterkünfte genutzt, die als „statische Hohlräume“ angegeben worden waren. Schwer wiegende Belastungen, die auf massive Tricksereien und Täuschung hinweisen – zum Schaden der Öffentlichkeit und des Gastgewerbes in St. Christina.
Die neue SVP-Mehrheit im Gemeinderat mit BM Moritz Demetz hat sich zwar lange darum bemüht, die Vergehen zu sanieren und sogar zugunsten des „Saslong“ Ende 2015 eine weitere Tourismuszone zu genehmigen, mit der Ermittlung der Staatsanwaltschaft und der wohl baldigen Anklageerhebung sollte die Mehrheit aber schleunigst davon Abstand nehmen, die Vergehen der Vorgängermehrheit und von BM Hofer sanieren zu wollen. Zur Erinnerung die Vorgeschichte der „Saslong“-Bauvergehen.
Harmloser Ausgangspunkt und anschließender Durchstart.
2004 wurde für die damals an der Stelle des alten ‚Saslong‘ bestehende Pension um eine kleine Erweiterung von 20 auf 25 Betten angesucht, die von der Gemeinde zwar anstandslos genehmigt, aber von den Bauherren (Alois Rabensteiner, Projekt: Ing. S. Comploj) nicht durchgeführt wurde, da nach wenigen Jahren größere Pläne auftauchten. Bis 2007 herrschte Stillstand, Ende Juni 2007 erfolgte der Abriss des Altbaus. Am 12. 1. 2010 genehmigte die Gemeinde unter BM Bruno Senoner dann aber eine Variante des Projekts auf völlig neuen Grundlagen:
Nun sollte gemäß Wünschen des Bauherrn aufgrund neuer Planung (Arch. H. Demetz) die Bettenzahl von 25 auf 94 Betten katapultiert werden; statt des Residence ein Drei-Sterne-Hotel entstehen. Weit mehr als eine Variante also, stattdessen ein völlig neues Vorhaben in ungleich größerer Dimension, auf der rechtlich anfechtbaren Basis einer alten Baukonzession, aber mit neuem Bauherren, da Anfang September 2010 die Saslong GmbH von Ezio Prinoth die bisherige Eigentümerin Saslong SAS von A. Rabensteiner ablöste: Herr Prinoth ist seit 2015 Präsident des Tourismusvereins. Zudem sollte die Verlegung der öffentlichen Bushaltestelle vor dem Hotel den Mangel an Parkplätzen ausgleichen.
Trickserei im großen Stil: Illegale Beherbergung, Bauvolumen und Höhe jenseits alles Zulässigen.
Im Juli 2010 genehmigte der im Mai 2010 neu gewählte BM Eugen Hofer, Inhaber der im Sanitär- und Bäderbereich landesweit präsenten Hofer Group, eine weitere Variante mit 46 Zimmern und 94 Betten – das nun zügig erneuerte ‚ Smarthotel Saslong‘ eröffnete am 4. Dezember 2010.
Bald nach Eröffnung genehmigte BM Eugen Hofer eine zweite Variante: Nach der am 28. 3. 2011 erteiltem Genehmigung konnten nun einschließlich eines zu Unrecht beanspruchten Kubaturbonus 2067,25 qm Fläche gebaut werden, wobei Arch. H. Demetz freilich verschämt zugab, dass man 2.126,88 qm erreicht und damit das zulässige Maß überschritten habe. Bauherr Prinoth erklärte am 4. 4. 2011 die Arbeiten für beendet, BM Hofer erteilte am 5. 5. 2011 die vorläufige, bis 31. 8. 2011 befristete Benutzungsgenehmigung, nachdem bereits seit Dezember 2010 im ‚Saslong‘ Gäste logiert hatten. Eine unbefristete Lizenz wurde erst am 30. 1. 2013 erlassen, sodass das Hotel ganze 22 Monate ohne Benützungsgenehmigung operierte.
Über die faktisch illegale Beherbergung hinaus aber erreichte das Bauvolumen erstaunliches Ausmaß. Von einer kleinen Überdehnung war keine Rede, sondern von systematischer Trickserei: Während die Lokalaugenscheine des Gemeindebauamts wenige Beanstandungen fanden, ergaben Kontrollen unabhängiger Techniker, dass statische Hohlräume des Gebäudes nicht als Raumvolumen angegeben wurden, obwohl sie als Zimmer dienten. Der Vergleich der rechtlich zulässigen und faktisch verwirklichten Werte spricht für sich:

  • Höhe: Die erlaubten Gebäudehöhen von max. 9 bzw. 9,5 m wurden ignoriert und übertrafen das zulässige Maß mit 12,97 m oder 15,45 m um 44% bzw. 63%.
  • Kubatur: Das zulässige Raumvolumen wurde geradezu gesprengt, wie Schätzungen von Experten ergaben. Das oberirdische Bauvolumen wurde um 1021 Kubikmeter, das unterirdische um 431 Kubikmeter überschritten, somit in wahrhaft exorbitantem Ausmaß. Zudem drang das Bauvolumen des Hotels teilweise in eine Wohnbauzone und in landwirtschaftliches Grün ein, deren raumordnerische Parameter ignoriert wurden. Schließlich wurde auch die Zahl der vorgeschriebenen Parkplätze vor allem im Freien bei weitem verfehlt, sodass dem Hotel das notwendige Kontingent an Parkraum fehlte.
  • Fläche: Die unter Beanspruchung des Kubaturbonus höchstzulässige Fläche von 2067 qm wurde bereits zufolge des Architekten um knapp 60 qm überschritten, faktisch aber erreicht die Bruttogeschoßfläche 2.362, 66 qm und liegt damit um 790, 16 qm über dem erlaubten Wert.

Dies alles sind verheerende, allen rechtlichen Normen Hohn sprechende Überschreitungen, die keine Gemeindeverwaltung hinnehmen darf, die auch das Einschreiten des Landes erfordert, zumal die Gerichtsbehörde gleichfalls tätig werden dürfte. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die unmittelbaren Anrainer durch die Bautätigkeit und damit verbundene Schäden stark belastet wurden.
Strafen und Sanktionen? BM Hofer verhängte zwar für Bauvergehen zunächst eine Strafe von 159.724 €, ließ aber bald Milde walten, wurde doch das Strafmaß noch 2011 auf zunächst 103.622 €, 2012 dann auf 41.165 € und damit auf gut 25% des Ausgangswertes gesenkt. Ob die Strafen tatsächlich erlegt wurden, entzieht sich bislang der Kenntnis. Fest steht aber, dass die Hofer Group des BM Hofer das umgebaute ‚Saslong‘ mit sanitärer Einrichtung bestückt hat, eine Lieferung hart am Rande des Interessenkonflikts.
Ein weiterer Bonus im Anrollen: Eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘
Die von der Landesregierung seit 2007 gesetzlich neu geregelten und Gemeinde um Gemeinde verabschiedeten Tourismuskonzepte eröffneten auch für St. Christina und das ‚Saslong‘ neue Chancen: Am 2. 5. 2011 verabschiedete der Gemeinderat ein Tourismusentwicklungskonzept mit insgesamt 400 zusätzlichen Betten, die dann am 21. 8. 2012 auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt wurden:
Auch ‚Saslong‘-Hotelier Prinoth wurde davon begünstigt; am 29. 7. 2013 genehmigte der GR eine neue Zone für touristische Beherbergungsbetriebe am bereits überdimensionierten Hotel, die aber die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung und die Landesregierung wegen vielfältiger Formgebrechen und inhaltlicher Mängel am 22. 7. 2014 zurückwiesen.
Unerschrocken verabschiedete der Gemeindeausschuss dennoch am 18. 11. 2014 zum zweiten Mal eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘, die trotz nur geringfügiger Änderung trotz schwerer Bedenken seitens des Landes am 16. 4. 2015 angenommen wurde. Nun ist der neue, im Mai 2015 gewählte Gemeinderat am Zug: Er stellte am 23. 11. 2015 die Eintragung der Zone in den Bauleitplan aufgrund rechtlicher Einwände zwar vorerst zurück, hat aber Ende Dezembver 2015 den Akt genehmigt, gegen alle rechtlichen, raumordnerischen und naturschützerischen Hürden. Mit den erhofften 20 Betten aus der künftigen Tourismuszone käme das ‚Smarthotel Saslong‘ dann auf deutlich über 150 Betten.
Dagegen ist mit Nachdruck anzuführen:

  • Das ‚Smarthotel Saslong‘ liegt bereits jetzt nach Raumvolumen, Fläche und Höhe, ebenso im Hinblick auf die mangelnden Parkplätze weit jenseits aller rechtlich zulässigen Limits; eine weitere staatsanwaltliche Ermittlung dürfte bevor stehen.
  • Die Erschließungsbeiträge für das illegal erreichte Raumvolumen von 1453 Kubikmeter wurden nicht erhoben, mit erheblichem Schaden für die Allgemeinheit.
  • Würde dem mit einer Vielzahl von illegalen Pferdefüßen behafteten Hotel ‚Saslong‘ auch noch eine Tourismuszone zugeschlagen, so segnete der Gemeinderat damit nicht nur eine systematische Serie von Übertretungen ab, sondern belohnte diese auch noch durch einen neuen Bonus. Auch die Frage der Bushaltestelle und der Parkplätze ist weiterhin offen.

Mitte März 2016 hat der Gemeinderat endlich spätes Einsehen bewiesen und die Einwände von Anwohnern gegen die Tourismuszone als berechtigt erkannt, auch BM Demetz hat endlich eine Abbruchverfügung gegen die illegalen 6 Zimmer verhängt, freilich erst nach allzu langem Widerstreben.
Mit dem Abschluss der Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft mit überaus gravierenden Anklagepunkten stellt sich nun die Frage, ob Hotelbesitzer Ezio Prinoth als Präsident an der Spitze des Tourismusvereins weiter tragbar ist und ob die Landesregierung ihm nicht eine Rechtfertigung auffordern und einen Rücktritt nahe legen sollte.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Hat sich die Landesregierung mit dem Fall des Smarthotels Saslong befasst?
  2. Sollte sie nicht den Tourismusverein dazu auffordern, die Situation seines Präsidenten näher prüfen zu lassen?
  3. Sollte sie dem Tourismusverein nicht bereits jetzt nahe legen, den Präsidenten zur Abgabe seines Amtes aufzufordern?

Bozen, 18. 5. 2016
L-Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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Alexander Van der Be
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