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Bozens Ad-Hoc-Blamage

Laut Tiroler Tageszeitung zieht sich Renè Benko aus dem Abenteuer „Kaufhaus Bozen“ zurück. Anscheinend werden sogar Schadensersatzforderungen an die Stadt Bozen erwogen. Beeindruckt hatte in den vergangenen Monaten insbesondere die groß angelegte Marketing-Kampagne der Signa-Gruppe, die bisher in Südtirol in dieser Form noch nicht gesehen wurde und die zu einer außerordentlichen Polarisierung innerhalb von Politik und Bevölkerung geführt hat.
Dabei wurde, in der gesamten Diskussion, der eigentliche Problempunkt dieses Projektes immer wieder außen vor gelassen, nämlich die faktische Konkurrenz des Kaufhaus-Projektes, zumal in der von Benko gewünschten Größe, mit dem für die Landeshauptstadt so wichtigen Projekt der Bahnhofsverbauung (ARBO). Dieses sollte sich ja, besonders in der ersten Bauphase, über das Shopping-Center im Bahnhof finanzieren – Vorhaben, das durch ein großen Kaufhaus in der Innenstadt wohl hinfällig würde. Die Harmonisierung der beiden Projekte, aus urbanistischer Sicht, vor allem aber was die Finanzierung betrifft, ist im Übrigen auch im Hinblick auf das Erlebniskaufhaus-Vorhaben nicht geklärt.
Damit zeigt sich in aller Brutalität, welche Folgen Anlass- und Ad-Hoc-Gesetzgebung mit sich bringt und wie eine solche Vorgangsweise einen Druck auf Verwaltung und Politik erzeugt, der eine durchdachte Gesamtplanung unmöglich macht. Ein im Fall Bozens selbst erzeugter Druck, muss leider gesagt werden, hatte doch Benko selbst, noch im Jänner diesen Jahres darauf hingewiesen, dass es ja ein Gesetz gebe, das eigens für sein Kaufhaus geschaffen wurde und dem nun Genüge getan werden müsse. Damit erinnerte er die Stadtväter (mit Betonung auf Väter!), die dann händeringend so taten, als ob ihnen dieses Gesetz aufgedrückt worden sei, daran, dass sie selber den Passus 55/quinquies in das Urbanistikgesetz einfügen ließen.
Ein Passus, der der Stadt Bozen schließlich auf den Kopf gefallen ist. Das monatelange Zurückrudern und Feilschen und Ringen hat die gesamte Stadtregierung – ausgenommen unsere Stadträtin, die von Anbeginn auf die Problematiken des Benko-Vorschlages hingewiesen hat – vor der Öffentlichkeit regelrecht blamiert.
War nun Bozen die erste Gemeinde, die sich mit der Vorgangsweise des Artikels 55/quinquies auseinandersetzen musste, so könnte derselbe Passus in Zukunft durchaus auch andere Gemeinden in Schwierigkeiten bringen.
Wir haben bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes auf die Gefahren von Eile und Übergehen der demokratischen Organe hingewiesen, sind aber auf taube Ohren gestoßen.
Ein weiteres Mal fordern wir daher, den Artikel 55/quinquies aus dem Urbanistikgesetz zu entfernen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir bereits vorgelegt.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss – Landtagsabgeordnete
Bozen, 06.08.2014

Author: admin

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