HomeDeutschAnfrage: Kindergärtnerinnen als Sanitätspolizei?

Anfrage: Kindergärtnerinnen als Sanitätspolizei?

Von der Interessensgemeinschaft des Kindergartenpersonals KAS erhalten wir einen Brief mit den Zweifeln und Fragen der pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens, die wir vollinhaltlich teilen.
Die Fachkräfte fragen sich im Hinblick auf die Umsetzung des staatlichen Impfgesetzes, warum sie zu Vollstreckerinnen von Sanitätsmaßnahmen werden müssen und verwehren sich dagegen, unter Berufung auf ihre Aufgabenprofile.
Sie verweisen unter anderem darauf, dass etwa bei Läusebefall oder anderen Infektionskrankheiten strikt die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten sind . Umso mehr sehen wir die Datenhandhabe zu den Impfungen sehr problematisch.
Die Fachkräfte verweisen auch auf eine völlig ungeklärte Rechtslage und fordern, dass die Datenschutzbestimmungen allesamt dem Gesetz nach zur Gänze eingehalten werden können. „Auch und vor allem in Hinblick auf die Fragestellungen, dass die davon betroffenen Eltern Klagen gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten, aber auch Kinder später die Eltern verklagen könnten und diese wiederum eine Entlastungsklage gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten.“, so im Schreiben an die Abgeordneten des Landtags, die sie mit der belastenden Problematik zu Schulbeginn konfrontieren.
Wir wissen, dass im Kindergarteninspektorat Bemühungen unternommen wurden, um Klarheit und Sicherheit zu Beginn des Kindergartenjahres zu schaffen. Einige Fragen scheinen noch offen zu sein.
Diesbezüglich stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gilt der Kindergarten nun als Bildungseinrichtung oder nicht? Mit welcher rechtlichen Begründung kann Kindern der Besuch des Kindergartens verwehrt werden?
  2. Wird die von den Fachkräften vorgeschlagene sinnvolle Handhabe, nämlich die Verwaltung der Impfbescheinigungen bzw. der Eigenerklärungen direkt durch den Sanitätsbetrieb (ohne dass der Kindergarten damit befasst wird, sondern durch „Weitergabe einer Liste der in den Kindergärten eingeschriebenen Kinder durch die Direktionen an die Sanitätsbetriebe, diese können dann selbst kontrollieren, wie der jeweilige Impfstatus des Kindes ist.“) in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Warum wurde nicht von vornherein dieser Weg beschritten?
  3. Wie wird das Kindergartenpersonal gegen mögliche Klagen von Eltern geschützt?
  4. Warum hat man in Südtirol, angesichts der Proteste, der organisatorischen Schwierigkeiten und des wohl nicht bedrohlichen Gesundheitszustands der Kinder in Südtirol nicht einen Aufschub beschlossen, um die gesamte Situation mit der gebotenen Aufmerksamkeit in all ihren Aspekten behandeln zu können?

Bozen, 06.09. 2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

Privatvisiten als No
Gefährdete Landscha
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN