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Alle Jahre wieder: Ein Omnibusgesetz

Neuerungen bringen vor allem weniger Rechte für MigrantInnen und weniger Garantien für VerbraucherInnen beim Kauf Gentechnik-freier Produkte.
Das Omnibusgesetz (LGE Nr. 125/17) ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesetze nicht geschrieben werden sollten. Vor einem Jahr, als der vorhergehende Omnibus-Gesetzentwurf behandelt wurde, hatte die Grüne Fraktion den Wunsch geäußert, es möge das letzte Gesetz dieser Art sein. Der vorliegende Gesetzentwurf macht einmal mehr diese Hoffnung zunichte und gibt auch für die Zukunft Anlass zu Pessimismus.
Verschiedenste Themenbereiche, die teilweise von besonderer Bedeutung sind, wie Soziales und Umwelt, sind von den Änderungen betroffen. Vor allem für MigrantInnen und VerbraucherInnen bringen die Neuerungen negative Auswirkungen mit sich.
Keine Gnade bei der Vergabe von Beihilfen an MigrantInnen
Mit Artikel 18 wird das Landesintegrationsgesetz abgeändert. Demnach werden künftig wirtschaftliche und soziale Hilfeleistungen nur dann gewährt, wenn nicht nur der Antragsteller/die Antragstellerin, sondern sogar auch die gesamte Kernfamilie Bereitschaft zur Integration zeigt. Wenn die betroffenen Personen „geringe oder gar keine Bereitschaft“ zeigen, werden ihnen einige Beihilfen sozialer und wirtschaftlicher Natur, „die über die Kernleistungen hinausgehen“, nicht gewährt.
Es wird aber weder geklärt, was unter den „Maßnahmen zur Förderung der Integration“ verstanden wird, noch welche Hilfeleistungen auf der Grundlage der Integrationsbereitschaft gewährt oder verweigert werden sollen. Bezieht sich die Regelung vielleicht auf das Familiengeld oder doch auf das Wohngeld? Doch diese Leistungen sind für viele Familien unentbehrlich, um nicht in Armut zu leben. Ist eine solche Regelung, die eine Ungleichbehandlung von Menschen in der gleichen Situation vorsieht, überhaupt verfassungsmäßig? Die Betroffenen werden im Unklaren gelassen, obwohl diese Änderung einen massiven Eingriff in das Leben tausender MigrantInnen bedeuten würde. Artikel 18 führt daher zu einer schwerwiegenden Rechtsunsicherheit und stellt einen völligen Blankoscheck für die Landesregierung dar.
Außerdem wenden sich diese Maßnahmen vor allem an MigrantInnen, die bereits seit Jahren bei und mit uns leben. Müssen sie ihre Integrationsbereitschaft ein weiteres Mal beweisen? Überdies wurde dem Landesbeirat für Integration die Passage nicht zur Beurteilung vorgelegt, obwohl er von Rechts wegen dafür zuständig wäre. Bevor die Landesregierung anderen eine Integrationsprüfung auferlegt, sollte sie zuerst selbst ihre Hausaufgaben machen. So wurde beispielsweise die im Landesintegrationsgesetz vorgesehene Antidiskriminierungsstelle nie eingerichtet, auch sind keine Initiativen von Seiten des Landes bekannt, die sich gegen die Diskriminierung eingewanderter Personen, z.B. im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche, einsetzen.
Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu belegen oder sie gar durch die Streichung grundlegender Leistungen in die Verarmung zu treiben, ist wahrlich keine Handreichung zur Integration. Sie gelingt nur, wenn sie aktiv mit viel Vertrauen und Motivation von der eingewanderten Person ausgeht.
Weniger Garantien für Gentechnik-freie Produkte
Weitere Verschlechterungen ergeben sich durch Artikel 12 und 14, die das Landesgesetz zur Anerkennung und Kennzeichnung Gentechnik-freier Produkte betreffen. Was als Entbürokratisierung verkauft wird, stellt sich bei genauer Betrachtung als Rechtsunsicherheit für die VerbraucherInnen heraus.
Für die Kennzeichnung der Produkte und die Führung des Registers wird allein die Landesagentur für Umwelt zuständig sein. Das vorherige Komitee, in dem auch VerbraucherInnenverbände vertreten waren, wird abgeschafft. Eben diese Vereine wurden nicht einmal zum Gesetz angehört. In Zukunft brauchen sich HerstellerInnen für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nicht mehr um ein Ansuchen zu kümmern, eine einfache Meldung reicht aus. Überprüfungen können also nur im Nachhinein durch Kontrollen erfolgen, deren Häufigkeit wird aber im Gesetz nicht festgelegt. Mindest- und Höchstausmaß der Sanktionen werden ausgeweitet, der Ermessensspielraum derjenigen, die sie anwenden müssen, erweitert sich.
Die Gesetzesänderung führt dazu, dass sich VerbraucherInnen, die sich bewusst für den Kauf Gentechnik-freier Produkte entscheiden, nicht 100% sicher sein können, was in ihrem Einkaufskorb landet.
Diese und weitere Themen hätten eine genaue und aufmerksame Bewertung, auch mittels eigener Gesetze, benötigt.
Immerhin, zur Sonntagsruhe ist uns im Gesetzgebungsausschuss ein Erfolg gelungen. Bauarbeiten dürfen weiterhin nur an Werktagen durchgeführt werden. Wir haben es geschafft, den Teil, der vorsah, die Arbeit auf Baustellen an sieben Tage in der Woche zu erlauben, zu streichen. Die Gesundheit der AnrainerInnen und ArbeiterInnen ist zumindest vorläufig gerettet. Die Landesregierung könnte jedoch in der Landtagssitzung noch einmal versuchen, diesen Artikel zu ändern.
Wir werden in der Landtagsdebatte Anträge zu den genannten Themen, aber auch bezüglich der Neuregelungen zu den Apotheken und der Finanzierung öffentlicher Mobilität durch die Gemeinden einbringen und unseren Wunsch an die Landesregierung, von Omnibusgesetzen verschont zu bleiben, erneuern.
Bozen, 27.06.2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Minderheitenbericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 125/17 von Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

Das Führungsgesetz
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